Geschäftsordnung des Arbeitskreises Persönliches Budget (AK PB)
für das Versorgungsgebiet des Bezirks Mittelfranken


§ 1 Aufgaben und Ziele
(1) Der Arbeitskreis Persönliches Budget hat das Ziel eines regelmäßigen Informationsaustausches der Anbieter*innen für das Persönliche Budget im Regierungsbezirk Mittelfranken und den angrenzenden Regionen.
(2) Anliegen des AK PB sind neben dem Austausch von Informationen Transparenz, Fachlichkeit und Vernetzung. Dadurch wird die Qualitätssicherung bei den Anbieter*innen des Persönlichen Budgets ständig weiterentwickelt.
(3) Der AK PB versteht sich als Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber den Leistungsträgern. In Absprache seiner Mitglieder wird nach Bedarf eine Delegation zu bestimmten Anliegen mit der Wahrnehmung der Interessenvertretung beauftragt.
(4) Der AK PB informiert in der Öffentlichkeit über sein Angebot des Persönlichen Budgets sowie über die ihm zugehörigen Anbieter*innen.
(5) Der AK PB ist offen für Fragen und Anliegen von Budgetnehmer*innen. Interessierte können sich an den*die Sprecher*in des AKs wenden.


§ 2 Qualitätssicherung
(1) Das Wunsch- und Wahlrecht der Budgetnehmer*innen ist die Leitidee des Persönlichen Budgets. Dieser Idee fühlen sich die Mitglieder des AK PB verpflichtet.
(2) Die Mitglieder des AK PB geben durch ihre Mitgliedschaft eine freiwillige Selbstverpflichtung zu den von der Mitgliederversammlung festgelegten fachlichen Standards ab.
Dies schließt eine für die zu erbringende Leistung erforderliche Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie die Qualifikationsvorgaben der Leistungsträger ein.
(3) Darüber hinausgehende Qualitätsstandards und -anforderungen werden in den Mitgliederversammlungen thematisiert und können bei Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.
(4) Die vereinbarten Qualitätsstandards sind Bestandteil der Geschäftsordnung und befinden sich im Anhang.


§ 3 Mitglieder
(1) Der AK PB setzt sich aus Budgetanbieter*innen des Versorgungsgebietes des Bezirks Mittelfranken und angrenzender Regionen zusammen.
(2) Stimmberechtigt sind die Mitglieder des AK PB. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(3) Die Mitgliedschaft erfolgt auf schriftliche Antragstellung. Der Antrag ist an den*die Sprecher*in des AK PB zu richten. Ein Antragsformular ist Teil der Geschäftsordnung.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Mitgliedschaft.
(5) Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch ein formloses Schreiben des Mitglieds an den*die Sprecher*in möglich.


§ 4 Sprecher*in und Kassenwart*in

(1) Aus dem AK PB wird ein*e Sprecher*in sowie ein*e stellvertretender Sprecher*in für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Wahl- und stimmberechtigt sind die Mitglieder des AK PB.
(2) Die Sprecher*innen werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
Der*Die Sprecher*in vertritt den AK PB nach außen und leitet die Mitgliederversammlung.
(3) Aus dem Kreis der Mitglieder wird in der Vollversammlung ein*e Kassenwart*in ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
(4) Der*Die Sprecher*in erhält eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe wird in der Mitgliederversammlung bei der Wahl der Sprecher*innen von der Mitgliederversammlung festgelegt. Sprecher*in, Stellvertretung und Kassenwart*in sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.


§ 5 Mitgliederversammlung
(1) An der Mitgliederversammlung nehmen Mitglieder des AK PB teil. Die Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Die Einladung von Gästen ist möglich. Dazu bedarf es des Einverständnisses der Hälfte der anwesenden Mitglieder. In der Regel finden jährlich vier Mitgliederversammlungen statt.
(2) Eine stimmberechtigte Mitgliedschaft setzt eine regelmäßige Teilnahme an der Mitgliederversammlung des AK PB voraus. Ist ein Mitglied an der Teilnahme verhindert, kann schriftlich einen*e Vertreter*in benannt und zur Mitgliederversammlung gesandt werden.
(3) Termine für die Mitgliederversammlung werden am Ende der jeweiligen Mitgliederversammlung festgelegt. Wenn die Geschäftslage es erfordert, kann eine Mitgliederversammlung durch den*die Sprecher*in einberufen werden.
(4) Der*Die Sprecher*in setzt die Tagesordnung fest. Tagesordnungspunkte können diesem*er mitgeteilt werden. Die Mitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Versammlungen eingeladen. Eine Einladung erfolgt in der Regel zwei Wochen im Voraus.
(5) Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Beschlüsse zur Geschäftsordnung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(6) Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Die Protokollführung wird wechselseitig von den Mitgliedern durchgeführt. Das Protokoll muss die Tagesordnungspunkte, die Beschluss- und Abstimmungsergebnisse erkennen lassen sowie die Teilnehmerliste beinhalten.


§ 6 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag soll vor allem für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
(2) Es gilt der jeweils gültige Mitgliedsbeitrag. Dieser muss bis zum 31.03.eines jeden Jahres entrichtet werden. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft.
(3) Der Betrag wird einbehalten, wenn der Austritt aus dem AK PB innerhalb des laufenden Kalenderjahres erfolgt.


§ 7 Kontaktanschrift
Die Kontaktanschrift richtet sich nach der beruflichen Anschrift des*der Sprechers*in und wird zu Beginn der Amtszeit in einem Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten.


§ 8 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 08.07.2021
in Kraft.


Nürnberg, 08.07.2021

Qualitätsstandards für den AK ‚Persönliches Budget‘

Leistungsdokumentation: 
Die Leistungsdokumentation umfasst Datum, Assistenzzeit und Leistungsbereiche. 
Die Mitglieder des AK dokumentieren ihre Leistungen und beachten dabei den Datenschutz (§4 BDSG). 


Absageregelung: 
Termine, die nicht mind. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden für die vereinbarte Assistenzzeit in Rechnung gestellt. 

Finanzen/ Stundensätze: 
Die Mitglieder des AK stellen die in den Bescheiden ausgewiesenen Stundensätze in Rechnung.

Rechnungstellung: 
Individuelle anbieterbezogene Handhabung; Pflichtangabe des §19 UStG bzgl. keiner Umsatzsteuer bei selbst. Anbietern 

Gruppenangebote: 
Regelmäßig stattfindende Gruppe mit einem inhaltlichen und methodischen Konzept zur Zielerreichung und Qualitätssicherung. Grundlage stellt die Budgetkonferenz/ Zielvereinbarung inkl. Protokoll dar. 

Antragsverfahren: 
Das Antragsverfahren wird von den verschiedenen AnbieterInnen unterschiedlich unterstützt. DAS PB setzt erst nach dem Antragsverfahren ein. 

Leistungsangebot: 
Wir bieten pädagogische Maßnahmen (psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung) an. 

Kooperation mit anderen Diensten: 
Kooperationen sind uns wichtig. Je nach Bedarf und Wunsch der Klienten arbeiten wir mit Kooperationspartnern aus den verschiedenen Leistungsbereichen zusammen. 

Schweigepflicht: 
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Schweigepflichtsentbindungen werden in der Regel schriftlich mit den Klienten vereinbart. 

Leistungsverträge: 
Die Anbieter besitzen Leistungsverträge mit ihren Klienten. 
Themen, die noch bearbeitet werden können: 
- Verhältnis direkter und indirekter Zeiten 
- Freizeitangebote 
- Differenzierung von Gespräch
- Beratung-Therapie